Lageplan (Bauantrag)

Wozu das Ganze?

Ein Lageplan wird erforderlich, wenn Gebäude näher als 0,5 Meter an der Grundstücksgrenze errichtet werden sollen oder Gebäude so errichtet werden sollen, dass eine ihrer Abstandsflächen bis weniger als 0,5 Meter an die Grundstücksgrenze heranreicht.

Was habe ich damit zu tun?

Als Bauherr reichen Sie oder Ihr Entwurfsverfasser die Bauvorlagen beim zuständigen Bauamt ein, hierzu gehört unter Umständen auch der Lageplan.

Wo steht das geschrieben?

Die Regelung und die Bestandteile des Lageplans sind in der Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO M-V) geregelt.

Was kostet so etwas?

Die Gebühren für die Erstellung eines Lageplans sind frei verhandelbar und davon abhängig, ob eine Vermessung stattfinden muss oder nicht. Gerne erstellen wir Ihnen ein Kostenangebot.

Was muss ich tun?

Den Antrag für die Fertigung eines Lageplans können Sie in unserem Download-Bereich sowie per Post oder Fax erhalten und senden ihn einfach ausgefüllt an uns zurück. Diesen reichen wir anschließend beim zuständigen Katasteramt ein und erhalten die für die Erstellung benötigten Unterlagen. Dann setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und veranlassen alles Weitere, sodass Ihnen kein weiterer Aufwand entsteht.